Studie „Beispiele guter Praxis gegen sexuelle Belästigung im Arbeitsleben“

Das AGG schützt umfassend vor Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf (§ 2 AGG), wobei auch sexuelle Belästigung als Benachteiligung erfasst wird (§3 AGG, Abs. 4). Eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Schröttle et. al. 2019: Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention) zeigt, dass mit rund 9 Prozent von 1.531 repräsentativ Befragten etwa jede elfte erwerbstätige Person in den letzten drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen war. Sexuelle Belästigung ist im Arbeitsleben ein ernst zu nehmendes, häufig vorkommendes Problem.

Gleichzeitig unterstreichen die Studienergebnisse, dass Führungskräften eine Schlüsselrolle sowohl in der Prävention, als auch im adäquaten Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zukommt. Sie können durch die eigene Vorbildfunktion, verbindliche Richtlinien, konsequente Sanktionen, regelmäßige betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit und geeignete Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen (in Kooperation mit betrieblichen Ansprechpersonen für Beratung sowie Beschwerdestellen) sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weitgehend verhindern und beenden.. Bisher gibt es jedoch keinen systematischen Überblick, welche Maßnahmen bzw. bewährte Verfahren der Prävention und Intervention in verschiedenen betrieblichen Kontexten bundesweit umgesetzt werden.

Deshalb soll eine Sammlung Guter-Praxis-Beispiele erstellt werden, die modellhafte und übertragbare Handlungsmöglichkeiten in der Prävention, Intervention von und Sensibilisierung für sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt identifiziert und aufbereitet.

Hierfür werden zunächst Expert*inneninterviews geführt, um zu erheben, welche Informationsbedarfe betriebliche Akteur*innen in Bezug auf bewährte Verfahren im Bereich Prävention und Intervention von sexueller Belästigung in der Arbeitswelt haben. Darauf aufbauend werden konkrete Beispiele aus der betrieblichen Praxis recherchiert und aufbereitet, um aus diesen 20 besonders gute Praxisbeispiele auszuwählen. Hierfür wird zunächst eine Suchmatrix erstellt, um ein möglichst breites Spektrum an Beispielen zu finden, sowohl hinsichtlich der Anwendungsbereiche als auch hinsichtlich Betriebsgrößen und Branchen. Die Auswahl der 20 Beispiele erfolgt anhand von Indikatoren, die für die Studie definiert werden. Als Ergebnis werden die Gute-Praxis-Beispiel jeweils in einer standardisierten Darstellungsmaske dokumentiert undwerden online unter #betriebsklimaschutz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse sollen im April 2021 vorliegen. Ansprechparter*innen: Barbara Nägele, Filiz Berger und Nils Pagels