Evaluation betreuungsrechtliches Modellprojekt Niedersachsen

Die Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH wurde vom Niedersächsischen Justizministeriums mit der Evaluation eines betreuungsrechtlichen Modellprojekts beauftragt. In diesem wird das neu eingeführte Instrument der „erweiterten Unterstützung“ gemäß § 8 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)) erprobt. Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 haben die Betreuungsbehörden den gesetzlichen Auftrag und die Möglichkeit, betroffene Menschen so zu unterstützen, dass in geeigneten Fällen eine rechtliche Betreuung entbehrlich ist. In Niedersachsen wird die Erprobung von den beiden Modellkommunen Landkreis Helmstedt und Stadt Göttingen (mit Zuständigkeit für den Landkreis) umgesetzt. 

Der übergeordnete Bewertungsmaßstab leitet sich aus der Zielsetzung des reformierten Betreuungsrechts ab, das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen im Sinne der UN-BRK zu stärken und eine individuell bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.  Die Evaluation nimmt sowohl die Effekte der erweiterten Unterstützung auf die Anzahl der (vermiedenen) rechtlichen Betreuungen als auch die qualitativen Aspekte der Leistungserbringung in den Blick. Die Untersuchung soll über die Umsetzungsbedingungen der erweiterten Unterstützung und die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösungen Auskunft geben. 

Im Rahmen der Evaluation wird gemeinsam mit den Modellkommunen ein Datenerfassungstool zur Dokumentation der Leistungsprozesse und Ergebnisse entwickelt, implementiert und jährlich ausgewertet. Zudem werden qualitative Wiederholungsbefragungen mit Institutionenvertreter*innen und Betroffenen zu Umsetzung, Ergebnissen und Bewertungen des Modellprojekts durchgeführt.

(Laufzeit 03/2024 – 12/2027)

Ansprechpartnerinnen: Andrea Gabler und Sandra Kotlenga