Erhebung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Stadt und Landkreis Göttingen

Alle staatlichen Ebenen und somit auch Stadt und Landkreis Göttingen sind zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) verpflichtet. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der in Deutschland seit Februar 2018 in Kraft ist.  

Dazu gehören u.a. die Sicherstellung eines effektiven Schutz- und Interventionssystems und von ausreichenden kurz- und langfristigen Hilfemöglichkeiten für Betroffene häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt. Erforderlich sind zudem Maßnahmen zur Prävention, weshalb Bildung und Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle zukommt. Um die Erfüllung der Anforderungen aus der Istanbul-Konvention zu überprüfen und Verbesserungsbedarfe zu identifizieren, führt die Zoom GmbH qualitative Interviews mit Akteur*innen aus Intervention, Schutz und Unterstützung bei häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt durch. Akteur*innen des allgemeinen Hilfesystems (u.a. Familienzentren, Jugendamt, andere Dienste und Einrichtungen) werden mit einem Fragebogen zum Thema befragt. Auf der Grundlage der Befunde sollen zukünftige Handlungsfelder auf kommunaler Ebene ausgelotet werden. (Laufzeit 1/2023-11/2023)

Der Ergebnisbericht ist seit April 2024 veröffentlicht.

Veröffentlichung

Kotlenga, S. & Gabler, A. (2024): Erhebung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Stadt und Landkreis Göttingen. Im Auftrag von Stadt und Landkreis Göttingen. Unter Mitarbeit von Yaelle Heberling. Göttingen (Download)


Projektkoordination: Sandra Kotlenga