Die niedersächsischen Gewaltberatungsstellen und Beratungs- und Interventionsstellen – Bestandsaufnahme und Bedarfsexploration
Das niedersächsische Sozialministerium fördert über eine 2022 in Kraft getretene Richtlinie neben den niedersächsischen Frauenhäusern auch 47 Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS). Durch die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) gibt es nun Anlass, die Ausgestaltung und Finanzierung des Gewalthilfesystems zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern, denn die Bundesländer müssen auf Basis von Erhebungen zum Bestand und den erforderlichen Schutz- und Beratungskapazitäten eine Entwicklungsplanung vorlegen.
Daher wurde die Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH vom Niedersächsischen Sozialministerium damit beauftragt, die Ausgangslage bei den niedersächsischen Gewaltberatungsstellen und Beratungs- und Interventionsstellen zu untersuchen und Bedarfe für eine Weiterentwicklung zu explorieren.
Folgende Fragestellungen leiten die Untersuchung:
- Aufgabenprofil und Umsetzung (Output)
- Finanzielle und andere Rahmenbedingungen (Input)
- Identifikation von Veränderungspotenzialen (Input und Output)
Der eigentlichen Untersuchung ist eine explorative Online-Gruppendiskussion vorgeschaltet. Die Bestandsaufnahme und Bedarfsexploration wird dann durch eine standardisierte Online-Befragung der Gewaltberatungsstellen und BISS und daran anschließend zwei Gruppendiskussionen umgesetzt. Weiter erfolgt eine Auswertung der vorliegenden Statistiken auf Landesebene und eine Synopse der vorliegenden Erhebungen und Publikationen zur Arbeit von Gewaltberatungsstellen und Interventionsstellen. Der Untersuchungsbericht wird zum 30.5.2026 vorgelegt.
(Laufzeit 09/2025 – 05/2026)
Ansprechpartnerin: Barbara Nägele